Geschäftsnummer: | 02.1099 |
Eingereicht von: | Berberat Didier |
Einreichungsdatum: | 24.09.2002 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Departement des Innern |
Schlagwörter: | Versicherung; Referendum; Krankenversicherung; Assura; Versicherungen; Soziale; Kampagne; Bundesgesetz; Dringlich; Erhalten; Unterschriftenbogen; Argumenten; Hochglanzpapier; Achtung; Mitteln; Gehörigen; Finanziert; Wird; Schritte; Einleiten; Wortlaut; Verschaffen; Dies; Denke; Sozialen; Widerspricht; Referendumsfrist; Läuft; Sicherheit; Summen |
Alle oder ein Teil der 280 000 Versicherten der Assura haben vor kurzem mit ihrer Prämienrechnung einen Unterschriftenbogen für das Referendum erhalten, welches gegen das dringliche Bundesgesetz vom 21. Juni 2002 über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ergriffen wurde.
Auch wenn wir juristischen Personen, sogar Versicherungen, nicht das Recht absprechen, sich an politischen Kampagnen zu beteiligen, so stellt sich immerhin ein schwerwiegendes Problem, wenn solche Versicherungen die soziale Krankenversicherung betreiben.
Angesichts dieser Tatsachen stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Ist es mit den Artikeln 13 Absatz 2 und 22 KVG vereinbar, dass Versicherte der sozialen Krankenversicherung einen Unterschriftenbogen für das Referendum erhalten, begleitet von den dazu gehörigen Argumenten auf Hochglanzpapier, und dies aus den Mitteln eben dieser Versicherung finanziert wird?
2. Welche Schritte wird das BSV einleiten, um dem Gesetz Achtung zu verschaffen, wenn dies, wie ich denke, dem Wortlaut und dem Sinn des KVG widerspricht?
Da die Referendumsfrist bereits läuft und Assura mit Sicherheit grosse Summen in ihre Kampagne stecken wird, sollte die Frage dringlich behandelt werden.